Gastzugang ohne Pflichtkonto

Einfach ankommen. Freigegebene Funktionen nutzen.

Gäste brauchen kein eigenes Konto, um ihre freigegebenen Steuerungen zu nutzen. Sie richten ihren Zugang über den zugesandten Link und einen E-Mail-Code ein.

Zugang gehört zum Aufenthalt

Du legst bei der Reservierung fest, welche Steuerungen der Gast bedienen darf und wann. Ein vorhandenes Zugangsprofil kann als Ausgangspunkt dienen; die Freigabe bleibt an die jeweilige Einheit und ihren Zeitraum gebunden.

Eine Reservierung kann auch ohne Gastzugang bestehen. Der persönliche Zugriff macht Gäste nicht zu Mitgliedern deines Verwaltungsarbeitsbereichs.

Der Einrichtungslink führt in den Zugangsablauf. Dort wird ein Bestätigungscode an die hinterlegte Buchungsadresse angefordert. Erst die erfolgreiche Bestätigung richtet die persönliche Sitzung ein.

Der Link allein genügt nicht zur Bedienung. Der Ablauf funktioniert im Browser; ein verpflichtender zusätzlicher Konto- oder Passwortschritt ist für diesen Gastzugang nicht nötig.

Gemeinsam reisen, getrennt bedienen

Mitreisende können eigene Sitzungen für denselben Aufenthalt einrichten. Auch dafür wird die Bestätigung über die hinterlegte Buchungsadresse benötigt. Eine bestehende gemeinsame Sitzung erhält nicht automatisch Zugriff auf spätere Buchungen.

Die Sitzung kann über einen Aufenthalt hinaus bestehen bleiben, während die Bedienrechte zum vorgesehenen Zeitpunkt enden. Widerruf oder Stornierung beendet die betreffenden Rechte; andere unabhängig erteilte Zugänge bleiben getrennt.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Heizung während des Aufenthalts bedienen

Du gibst die unterstützte Heizungssteuerung einer Ferienwohnung für den Aufenthalt frei. Der Gast richtet seinen Zugang ein und kann sie innerhalb dieses Zeitfensters bedienen. Nach Ende der Freigabe berechtigt eine noch angemeldete Sitzung nicht weiter zur Steuerung.

Gut zu wissen

Deine Fragen dazu.

Müssen Gäste eine App installieren?

Der Einrichtungsablauf ist im Browser nutzbar. Eine App-Installation ist dafür keine Voraussetzung.

Ist Gastzugang gleichbedeutend mit Türöffnung?

Nein. Welche Funktionen bereitstehen, hängt von deiner ausdrücklichen Freigabe und der nutzbaren Geräteanbindung ab. Türzugriff erfordert eine unterstützte, entsprechend eingerichtete Verbindung.

Zusammen wird mehr daraus

Weitere Funktionen entdecken.